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AGB

1. Allgemeines

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer dies schriftlich bestätigt.

2. Angebote und Vertragsabschluß

Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.Annahmeerklärungund sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers, auch durch Telefax. Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte, sowie sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.

3. Preise

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich frei Bordsteinkante, unter Berechnung der anteiligen Frachtkosten, ausschl. Montage..Die Anlieferung erfolgt per Lkw. Abladekosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Das Entladen muß umgehend erfolgen, zusätzliche Wartezeiten werden zu den üblichen Stundensätzen berechnet.

4. Liefer- und Leistungszeit

Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Liestung lediglich erschweren oder unmöglich machen, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer ist zu Teilleistungen jederzeit berechtigt.

5. Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Ware sofort nach Erhalt ohne jeglichen Abzug zahlbar. Die Preise setzen einen Mindestauftragswert von € 2.250,-- zuzüglich Mehrwertsteuer voraus. Aufträge unter diesem Wert erfahren einen Mindermengenzuschlag, Abschlußrabatte entfallen.
Bei Aufträgen über € 7.500,-- wird 1/3 bei Auftragsbestätigung, 1/3 15 Tage nach Auftragsbestätigung, Rest sofort nach Lieferung und Rechnungsdatum fällig.

6. Gefahrübergang und Schadensersatz

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Schadenersatzforderungen des Bestellers wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen.

7. Gewährleistung

Der Verkäufer gewährleistet, daß die Produkte frei von Frabrikations- und Materialmängel sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr. Die Frist beginnt mit der Anlieferung der Ware. Der Käufer muß dem Verkäufer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen.Die in den Zeichnungen gemachten Maßangaben über bauliche Abmessungen sind vom Auftraggeber zu prüfen und zu genehmigen. Bodenbelastungen bzw. Bodenpressungen werden im Angebot bzw. Auftragsbestätigung nur angegeben, wenn es vom Auftraggeber ausdrücklich verlang wird. Ansonsten wird von einem planebenen, waagerechten und tragfähigen Untergrund (Aufstellfläche der Regale) ausgegangen. Technische Änderungen an den Regalen behalten wir uns vor, wobei die für das Lagergut benötigte Lagerfläche und Belastungen (Gewichte) berücksichtigt werde.

8. Montagen

Diese gehören nicht zum Leistungsumfang des Verkäufers, es sei denn, sie sind ausdrücklich zusätzlich vereinbart. Es gelten dann die gesonderten Montagebedingungen.

9. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer zustehen, verbleibt die Ware im Eigentum des Verkäufers. Erlischt das Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird schon jetzt vereinbart, daß das Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) an den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das Eigentum (Miteigentum) des Verkäufers unentgeltlich.

10. Technische Beratung

Alle Skizzen, Entwürfe, Zeichnungen von technischen Beratungen sind unverbindlich, es sei denn, daß Gegenteiliges vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich bestätigt wird. Für die zum Angebot gehörenden Unterlagen, Zeichnungen etc. behält sich der Verkäufer das Eigentum und das Urheberrecht vor. Die ersten Angebote werden unentgeltlich abgegeben, weitere Angebote und Entwurfsarbeiten werden nur dann unentgeltlich ausgeführt, wenn ein Vertrag zustande kommt und rechtswirksam bleibt.

11. Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, ist Affalterbach ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.